Die BPMN-Spezifikation liefert zwar eine Notation zur grafischen Darstellung von Geschäftsprozessen, doch gibt sie keinerlei Hinweise, wie man die Notation sinnvoll anwendet, um etwa die Prozesslandschaft einer Organisation zu dokumentieren. Welche Elemente der BPMN sollen genutzt werden? Wieviele Modellierungsebenen sollen verwendet werden und welche Details sollen auf welcher Ebene dargestellt werden? Solche Fragen müssen im Vorfeld der Prozessmodellierung geklärt werden. Viele Unternehmen haben hierfür eigene Modellierungsrichtlinien entwickelt. In der Regel handelt es sich dabei jedoch um interne Dokumente. In Veröffentlichungen sucht man daher oft vergebens nach praxisorientierten Beispielen für Prozessmodelle und Modellierungsvorgaben.
Um so erfreulicher, dass die Schweiz ihre Dokumentations- und Modellierungsrichtlinien für E-Government-Prozesse im Internet veröffentlicht hat. Für die Prozessmodellierung wird konsequent auf die BPMN gesetzt: „Diagramme zur Darstellung von organisationsübergreifenden Prozessen werden einheitlich nach dem offenen Standard Business Process Modeling Notation (BPMN), Version 1.1, erstellt.“ (Dokument eCH-0073 Dokumentation öffentlicher Leistungen und Prozesse).
Das Dokumentationsmodell zur Geschäftsarchitektur E-Government Schweiz definiert u. a. einen einheitlichen Rahmen für einen Katalog öffentlicher Leistungen sowie die Beschreibung der Prozesse, mit denen diese Leistungen erbracht werden. Die Dokumentation sieht hierbei drei Ebenen vor:
- Eine Beschreibung der jeweiligen Leistung über eine Reihe von Merkmalen (Bezeichnung, nähere Beschreibung, Typ, Ergebnis, Erbringer, Empfänger usw.).
- Prozessdiagramme (Level 1). Hier werden BPMN-Diagramme verwendet, wobei die Detaillierung so zu wählen ist, dass die organisationsübergreifende Zusammenarbeit sichtbar wird.
- Subprozess-Diagramme (Level 2). Hier können komplexe Aktivitäten aus Level 1, z. B. Abläufe innerhalb einer Behörede, detailliert dargestellt werden.
Weitere Detaillierungsebenen sind möglich, werden aber im Normalfall nicht empfohlen. Für die Modellierung wurde eine Teilmenge der BPMN ausgewählt. Diese umfasst Ereignisse, Aktivitäten, Gateways, Pools und Bahnen, Datenobjekte Sequenz- und Nachrichtenfluss. Als Spezifikations-konforme Erweiterung der BPMN wird ein Artefakt „IT-Ressource“ eingeführt.
Sämtliche e-Government-Standards sind unter www.ech.ch zu finden.
Hier die Links zu den Modellierungs-relevanten Dokumenten:
eCH-0073 Dokumentation Leistungen und Prozesse
eCH-0074 Hilfsmittel: Geschäftsprozesse BPMN
eCH-0075 Dokumentationsmodell Geschäftsarchitektur
Ein Beispiel für die Modellierung eines konkreten Prozesses bietet dieses Dokument:
eCH-0041 Einreise mit Arbeitsbewilligung
Update vom 29.4.2009:
Danke für die Erwähung! Allerdings bezieht sich Ihr Blog-Eintrag auf die Standardentwürfe vom Herbst 2008, zu denen es eine öffentliche Stellungnahmen gegeben hat. Die überarbeiteten BPM-Standards zum Geschäftsprozessmanagement im E-Government sind nun aber in der Zwischenzeit genehmigt worden und gelten schweizweit. Die akteullen Standards und weitere Informationen finden Sie auf http://www.ech.ch sowie auf http://www.egovernment.ch. Beste Grüsse aus der Schweiz